Wer hat Schutz nach §188 StGB?

Ein Gemeinderat meiner Gemeinde fühlt sich offensichtlich nicht gebührend respektiert und probiert nun mit der großen Keule nämlich mit Hilfe des Strafgesetzbuchs (StGB) und konkret sich mit dem §188 diesen Respekt zu verschaffen.

Bei §188 StGB geht es um „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens„. Das Strafmaß dabei bewegt sich zwischen 3 Monaten bis 5 Jahren.

Auf der Internetseite des Gemeinderats wird nahegelegt, dass dieses Gesetz scheinbar auch auf den Gemeinderat Anwendung finden könnte. Konkret hofft er scheinbar, dass auch ein Vorfall mit einer Mail, der durch die Lokalpresse gegangen ist, unter diesen Strafbestand fallen würde. Der geschilderte Vorfall mag ärgerlich sein, aber dass man dafür für bis zu 5 Jahre in den Knast kommen soll, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Also habe ich mich auf die Suche gemacht, was hinter diesem Gesetz steckt.

Ich habe mich als Nicht-Jurist durch das Gesetzbuch gekämpft und habe dann irgendwann den Hinweis auf ein Standardwerk gefunden. Und dort steht geschrieben: „…oder allgemeiner gesagt: Personen, die sich unmittelbar in führender Position mit grundsätzlichen Angelegenheiten von Staat, Gesetzgebung, Verwaltung, Verfassung oder internationalen Beziehungen befassen und in dieser Funktion das öffentliche politische Leben wesentlich beeinflußen (Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 188, Rn. 2).

Und mit Verlaub gesagt, in diese Personengruppen fällt ein Gemeinderat nicht – selbst nach Auffassung von Anwälten fällt da auch ein Gemeindebürgermeister nicht darunter.

Ob dies unser Gemeinderat nicht wusste oder ob er es bewußt verschwiegen hat, kann ich nicht sagen. Aber was es auf jeden Fall bewirkt, ist eine Sphäre von Angst heraufzubeschwören. Ein Schelm der denkt, dass dieser Effekt beabsichtigt war.

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